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Ein '''Dienstbote''' (im 17. und 18. Jahrhundert auch ''Ehehalt'') ist im weiteren Sinne eine ständig im Haushalte war die Beschäftigung mindestens eines Dienstmädchens ein wesentliches Merkmal des eigenen Standes.
Dienstboten sind heute noch in Ländern weit verbreitet, die ein starkes Einkommensgefälle aufweisen und in denen sich die Beschäftigungssituation zwischen städtischen und ländlichen Regionen stark unterscheidet. Diese Erwerbsform ist mit , in die Herkunftsländer und mit Stufen von sozialer Abhängigkeit und Ausbeutung verbunden, etwa in regionalen Formen wie der . Im Dienstbotenwesen besteht ein weltweites Arbeitsvermittlungsnetz. Die staatliche Regulierung und Organisation ist im internationalen Vergleich unterschiedlich stark entwickelt.
Aufgaben
In Westeuropa waren Dienstboten typischerweise weiblich. Einer zufolge waren im Jahr 1882 in Berlin 96,8 % der Dienstboten weiblichen Geschlechts. Die Beschäftigung männlicher Dienstboten war auf großbürgerliche und adelige Haushalte beschränkt, da diese einen höheren Lohn erhielten. Dienstmädchen gehörten zum typischen Dienstpersonal in gut situierten , aber auch Haushalten. Darin unterschieden sich Dienstmädchen von ? weiblichen Dienstboten, die die ?niedereren? und körperlich härteren Arbeiten, typischerweise in landwirtschaftlichen Betrieben durchführten (?Scheuermagd?, ?Kuhmagd?). Das klassische Dienstmädchen des 19. Jahrhunderts war für jegliche zuständig. Die betrug bis über 16 Stunden täglich, die Kost und Unterkunft galten als karg. Für nicht dauerhaft beschäftigte Frauen war Ende des 19. Jahrhunderts der Begriff ?Stundenmädchen? geläufig; waren in einem Haushalt mehrere Dienstmädchen angestellt, so gab es ?Zweitmädchen?, die zum Beispiel nicht kochten oder sich nicht um die Kinder kümmerten, sondern putzten, aufräumten, die Wäsche wuschen und nähten.
Feminisierung und Verstädterung im 19. Jahrhundert
Mit der bestehend aus Ärzten, Bankiers, Beamten, Pfarrern, Professoren, Anwälten und Unternehmern zu Wohlstand.
Dieser Schicht des Bürgertums erlaubten weder ihre Wohnsituation noch ihre finanziellen Ressourcen, ein mehrköpfiges Gesinde zu beherbergen und zu beschäftigen. Üblich wurde stattdessen die Beschäftigung von einem oder mehreren Dienstmädchen, die alle haushaltstypischen Arbeiten ausführten. In den 1880er Jahren waren in Europa zwischen 30 und 40 Prozent aller als erwerbstätig registrierten Frauen in privaten Haushalten tätig.
Umgekehrt beschäftigten zwischen 1851 und 1871 von 100 britischen Haushalten je 35 einen Dienstboten und 25 hatten zwei. Einige der verbliebenen 40 Haushalte verfügten über mehr als zwei Dienstboten, der größte Teil jedoch keinen. Die Beschäftigung von Dienstboten war nicht notwendigerweise ein Indiz von Wohlhabenheit. Die Ende des 19. Jahrhunderts aufgewachsene britische Schauspielerin erzogen.
Die Historikerin Judith Flanders argumentiert auf Basis der verfügbaren Statistiken, dass konträr zur heutigen Vorstellung in zahlreichen bürgerlichen Haushalten des 19. Jahrhunderts Frauen, die der bürgerlichen Mittelschicht zuzurechnen waren, entweder gemeinsam mit ihrem Dienstmädchen die Hausarbeit leisteten beziehungsweise viele Bürgerfrauen ohne jegliche Hilfe auskommen mussten.
Herkunft und Vermittlung
Ein Teil der Dienstmädchen und der männlichen Dienstboten waren galten, die ihre erste Stelle antraten.
Die meisten Dienstmädchen kamen vom Lande. Ihre Eltern waren typischerweise kleine , das Frauen ein Betätigungsfeld nur innerhalb eines Haushalts beimaß. Fabriken, in denen Frauen im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend ebenfalls Beschäftigung fanden, galten nicht zuletzt beeinflusst von einer bürgerlichen Presse als Hort von Unmoral und Sittenlosigkeit.
Die Vermittlung von Stellen erfolgte häufig durch Verwandte oder Bekannte, die bereits Arbeit in einem städtischen Umfeld gefunden hatten und durch ihre Kontakte von Vakanzen im Umfeld ihrer eigenen Herrschaft wussten. Die Historikerin Budde weist jedoch auf eine Vermittlung durch Ortsgeistliche hin. Diese nutzten Kontakte zu städtischen Amtsbrüdern, um die Töchter aus ihrer vorlegen. Die meisten Ratgeber empfahlen jedoch, dass die erfahrene Dienstherrin sich nicht nur auf das geschriebene Wort verlasse. Stattdessen sollte diese die vorherige Dienststelle aufsuchen und sich im persönlichen Gespräch über den gesundheitlichen Zustand, Ehrlichkeit, Tugendhaftigkeit, Fähigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin erkundigen.
In schlechtem Ruf standen dagegen die privaten Vermittlungsbüros, die im Laufe des 19. Jahrhunderts in größeren Städten aufkamen. Ab den 1860er Jahren wurden Wohltätigkeitsorganisationen in diesem Bereich aktiv. Besonders in Großbritannien gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts in zahlreichen Städten professionell geführte ''Registry Offices'' oder ''Servants Agencies'', die sich um eine Zusammenführung geeigneter Dienstboten und Arbeitgeber bemühten. Einige dieser Agenturen erlangten Berühmtheit ? Dienstboten galt es als Auszeichnung, in der Kartei einer solchen Agentur geführt zu werden.
Arbeitsbedingungen
Sowohl der Arbeitsbeginn als auch das Arbeitsende wurde allein von der Dienstherrschaft festgelegt. Ein Dienstmädchen arbeitete gewöhnlich von sechs Uhr morgens bis zehn Uhr abends. War , begann ihre Arbeit häufig morgens um drei oder vier Uhr. Das Ende des Arbeitstages war gleichfalls nicht sicher:
Theoretisch standen einem britischen Dienstmädchen je eine halbe freie Stunde für Frühstück, Lunch und Tee sowie eine Stunde für die Abendmahlzeit zu. Außerdem sollte es am Nachmittag anderthalb Stunden mit Flickarbeiten verbringen, bei denen es sitzen und sich ausruhen konnte. Selbst unter solchen idealen Bedingungen leistete ein Dienstmädchen jedoch zwölf Stunden harte körperliche Arbeit. In einem kleinen Haushalt, der fließendes Wasser nur in der untersten Etage hatte, trug ein einzelnes Dienstmädchen rund drei Tonnen heißes Wasser die Treppen hinauf, um seine Arbeitgeber mit Waschwasser zu versorgen.
Zwölf Stunden Arbeitszeit waren zwei Stunden mehr, als eine Fabrikarbeiterin arbeitete, und vergleichbar mit der Arbeitszeit einer damaligen Verkäuferin.
Dienstmädchen wechselten häufig ihren Arbeitgeber, gewöhnlich auf eigenen Wunsch. In Großbritannien verblieben Dienstboten durchschnittlich drei Jahre in einer Stelle. In Haushalten jedoch, die nur ein Dienstmädchen beschäftigten, war der Wechsel häufiger. Während der 32 Jahre, die in Cheyne Row lebte, beschäftigte sie beispielsweise 34 verschiedene Dienstboten. Insbesondere jüngere Dienstmädchen wechselten häufiger ihren Arbeitgeber, da sie auf Grund ihrer zunehmenden Erfahrung mit dem Stellenwechsel auch einen höheren Lohn erzielen konnten.
Sittlichkeit
Von Dienstboten wurde sexuell Verhalten erwartet und häufig ein gegenteiliges Verhalten unterstellt. Namentlich würden sie die Kinder ihrer Dienstherren . In Großbritannien erschienen daher sogenannte ''Conduct books''. Im Frankreich des 19. Jahrhunderts waren bürgerliche Phantasievorstellungen über die sexuelle Freizügigkeit der ''Bonne'' verbreitet.
Entlohnung
Das Gehalt von Dienstmädchen bestand aus drei Komponenten: Lohn, Verpflegung und der Unterbringung im Haus ihres Arbeitgebers. Der Gegenwert von Verpflegung und Unterbringung überstieg dabei den Lohn deutlich. In London um das Jahr 1900 wurden die Kosten für ein Dienstmädchen mit etwa 60 bis 70 Pfund jährlich veranschlagt; davon entfiel etwa ein Drittel auf den Lohn, der Rest auf ihre Verpflegung und Unterbringung, aber auch Ausgaben für das Reinigen ihrer Schürzen, Hauben und Uniformen.
Lohn
Der monetäre Lohn, den ein Dienstmädchen erhielt, hing von seinem Alter, von seiner Position innerhalb des Dienstbotenstabes und seiner Berufserfahrung ab. Die Historikerin Budde nennt folgende Gehälter:- Eine erfahrene Kraft erhielt zu Beginn der 1870er Jahre um 180 Mark
- Um 1900 erhielten in Berlin die Hälfte der Dienstmädchen weniger als 200 Mark jährlich. In London betrug der Jahreslohn 20 Pfund, im russischen St. Petersburg dagegen zwischen 36 und 72 Rubel.
Nach Schätzung von Budde verfügte ein Dienstmädchen damit über etwa ein Dreißigstel des Einkommens seines Arbeitgebers.
Judith Flanders nennt für Großbritannien Zahlen, die sich von denen Gunilla Buddes leicht unterscheiden. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts konnten Dienstboten mit Berufserfahrung und einem guten Zeugnis ein Jahresgehalt zwischen 16 und 60 Pfund erwarten. Anders sah es dagegen für die Kinder und Jugendlichen aus, die direkt aus dem kamen. Der Maler zahlte einem direkt aus dem Arbeitshaus übernommenen Kind gerade mal 5 Pfund pro Jahr. nennt in seinem Roman '''' als Gehalt des Waisenmädchens Guster lediglich 2 Pfund und 10 Schilling.
Eine Fabrikarbeiterin, die in den 1890er-Jahren in einer .
Verpflegung
Entsprechend den Untersuchungen, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts zum Dienstmädchenwesen durchgeführt wurden, war die schlechte Verpflegung der Punkt, den die Dienstmädchen am häufigsten beklagten.
Logis
In Großbritannien war es noch im 18. Jahrhundert durchaus üblich, dass Dienstboten in denselben Räumen wie Familienmitglieder ihres Arbeitgebers schliefen. Der zunehmende Wohlstand einer breiten bürgerlichen Schicht änderte dies drastisch. Das typische gutbürgerliche Haus des Großbritanniens befand sich in einem Vorort und war mehretagig. Es sah eine strikte Trennung zwischen den einzelnen Bereichen vor und gab auf Grund seiner baulichen Struktur auch die Möglichkeit, für Dienstmädchen separate Schlafräume zu haben. Diese befanden sich entweder unter dem Dach oder in der untersten Etage in direkter Nähe zur Küche.
In Deutschland sowie in Frankreich lebten auch wohlsituierte bürgerliche Familien zentrumsnäher in Etagenwohnungen. Diese Wohnungen boten weit weniger Möglichkeiten, das für den bürgerlichen Status notwendige Dienstmädchen unterzubringen. Das nicht beheizte nzimmer war der Ausnahmefall. Häufig schlugen sie ihr Bett am Abend in der Küche, im Bad oder im Flur auf. In allen europäischen Großstädten schliefen Dienstmädchen aber auch in den . Dies waren kleine Gelasse, die dadurch entstanden, dass man in den hohen Wohnräumen eine zusätzliche Decke über der Speisekammer, über dem Bad oder über dem Flur einzog. Eine der treffendsten Beschreibungen eines Hängebodens ist in s Roman '''' (1899) übermittelt, der ein Dienstmädchen folgendes berichten lässt:
Der soziale Unterschied: Kleidung und Verhaltensregeln
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren Uniformen für Dienstmädchen unüblich. Der Unterschied zwischen billigen und teuren Stoffen war so offensichtlich und die modischen Anforderungen an angemessene Kleidung so aufwändig, dass Dienstmädchen und Dienstherrin bereits auf Grund ihrer unterschiedlichen Kleidung unverwechselbar waren. Dies änderte sich in den 1850er und 1860er Jahren, als bedingt durch die Industrialisierung Stoffe billiger wurden und gleichzeitig aus Indien preisgünstige Baumwollstoffe auf den europäischen Markt kamen.
Zunehmend wurden en gebräuchlich, um den Standesunterschied zu betonen. Viele britische Städte wiesen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sogenannte ''Servants? Bazaars'' auf, die Uniformen verkauften. Das Liverpooler Warenhaus Lewis verkaufte zu Weihnachten auch fertige Geschenkpakete, die Arbeitgeber ihrem Dienstpersonal überreichen konnten. Sie enthielten unter anderem eine gestreifte Bluse sowie schwarzen Wollstoff, aus dem sich die Dienstmädchen ihre Uniform schneidern konnten. Verhaltensregeln stellten zusätzlich sicher, dass Dienstherrin und Dienstmädchen unverwechselbar waren. Dienstboten durften nicht von sich aus das Wort ergreifen, sondern mussten darauf warten, angesprochen zu werden. Sie hatten in Anwesenheit ihrer Arbeitgeber zu stehen und auf der Straße hinter ihnen zu gehen.
Selbst der Name eines Dienstmädchens konnte als unangemessen empfunden werden. Die Autoren und karikieren in ihrem satirischen Roman ''The Greatest Plague of Life, or, the Adventures of a Lady in Search of a good Servant'' (Die größte Plage im Leben oder die Abenteuer einer Lady auf Suche nach einem guten Dienstboten, erschienen 1847) das Entsetzen ihrer Hauptperson, deren Dienstmädchen den Namen Rosetta trägt. Aus Sicht der Erzählerin ist dies ein Name, der nur einer Herzogin angemessen ist. Das Dienstmädchen wird in ihrem Haushalt deswegen Susan gerufen.
Dienstbotenhierarchien
Die meisten Haushalte beschäftigten nicht mehr als ein Dienstmädchen, das alle körperlich schweren Arbeiten im Haushalt ausführte. In Haushalten, die über keine oder nur unzureichende sanitären Einrichtungen besaßen, gehörte zu den regelmäßigen Aufgaben die Versorgung der Schlafzimmer mit warmem Wasser und Entsorgung der Nachttöpfe. Nicht weniger anstrengend war die Erledigung der Wäsche, die häufig ein oder zwei Tage in der Woche beanspruchte, oder das Versorgen der Öfen mit Kohle. Haushalte mit etwas höherem Einkommen stellten als zweiten Dienstboten in der Regel eine Köchin ein.
Haushalte, in denen keine kleinen Kinder aufgezogen wurden, stellten als dritten Dienstboten in der Regel ein Küchenmädchen oder Zweitmädchen ein. Kammerdiener und Kammerzofen, die direkt einer der Personen der Dienstherrschaft zugeordnet waren, waren mögliche weitere Ergänzungen der in einem Haushalt beschäftigten Personen. Von einer Kammerzofe wurden unter anderem umfangreiche Nähfähigkeiten erwartet. Sie sollte außerdem in der Lage sein, einen Hut aufzuputzen. Ratgeber aus dieser Zeit wiesen gelegentlich darauf hin, dass in solchen Dingen geschickte Kammerzofen sich durch das, was an Schneider- und Hutmacher-Rechnungen eingespart wurde, bezahlt machten.
Eine Sonderrolle in dieser an Dienstboten nahm die ein. Gouvernanten waren in Großbritannien des 19. Jahrhunderts häufig in Haushalten anzutreffen, in denen entweder Jungen im Alter zwischen fünf und acht Jahren oder Mädchen bis im Alter von etwa 14 Jahren heranwuchsen. In Frankreich und Deutschland war die Beschäftigung von Gouvernanten unter anderem auf Grund einer früheren Verschulung der Mädchenerziehung weitaus seltener und im Wesentlichen auf großbürgerliche oder adelige Familien begrenzt. In Großbritannien leitete sich das Recht einer Gouvernante auf Anleitung ihrer Zöglinge lange Zeit allein daraus ab, dass sie selbst einer gutbürgerlichen Familie entstammte und dort eine standesgemäße Erziehung genossen hatte. Sie entsprach damit in ihrem sozialen Stand dem ihres Arbeitgebers und allein ihre finanzielle Situation begründete, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachging.
Rechtliche Situation
Die Historikerin weist darauf hin, dass das Dienstbotenwesen europaweit bereits im 19. Jahrhundert wegen seiner vorbürgerlichen Regelungen einen Anachronismus darstellte. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Dienstmädchen und insbesondere ihre rechtliche Lage und ihre Stellung im Bürgerhaushalt standen im Widerspruch dazu, dass insbesondere im aufstrebenden Bürgertum die Welt des Feudalrechts als überholt galt.
Dienstboten unterstanden zu einer Zeit, als Hauswirtschaft und Hausherrschaft weitgehend durch Marktwirtschaft und abgelöst wurden und gleichzeitig zumindest für den männlichen Bevölkerungsteil eine staatsbürgerliche Rechtsgleichheit bestand, noch Rechtsrelikten vergangener Zeiten. So waren gemäß den deutschen en Dienstboten rechtlich eingebunden in den Haushalt ihrer Arbeitgeber, deren Anordnungen sie gemäß den Gesindeordnungen Folge zu leisten hatten. Umgekehrt war die Dienstherrschaft entsprechend diesen Gesindeordnungen verpflichtet, für das sowohl leibliche als auch sittliche Wohl des ihr untergebenen Gesindes Sorge zu tragen.
Charakteristisch für die deutschen Gesindeordnungen sind die ''Gesinde-Dienstbücher''. Sie wurden 1846 in eingeführt und 1872 im gesamten Deutschen Kaiserreich verbindlich. Sie nannten Namen, Heimatort, Alter und äußere Kennzeichen des Dienstmädchens und wurden von den örtlichen Polizeibehörden ausgestellt. Solche Dienstbücher gaben Auskunft über die Tätigkeitsfelder des Dienstboten, wie lange sie für einen Dienstherren gearbeitet hatten, nannten die Gründe, warum der Dienst beendet wurde und sollte auch zum Aufbewahren sämtlicher Zeugnisse dienen. Dienstmädchen waren verpflichtet, bei Antritt einer neuen Stelle dieses Dienstbuch der örtlichen Polizeibehörde vorzulegen.
Während der Regentschaft musste eine Aufkündigung des Dienstes mit einer Ankündigungsfrist von einem Vierteljahr je nach Region auf den (), zu (), auf () oder auf den () erfolgen. Im Fall der Abwesenheit von Herrschaft oder Dienstboten (bei letzteren nur bei dienstbedingten Abwesenheiten) war die Frist bis 8 Tage nach der Rückkehr des Abwesenden verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist dauerte der Dienst ein weiteres Jahr fort.
Frankreich
Die meisten Dienstboten leben mit ihrer in Frankreich unter der . Frauen. Ihr Altersdurchschnitt ist höher als jener der übrigen Erwerbsbevölkerung, häufig verfügen sie über eine Migrationsgeschichte und haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ihr gewerkschaftlicher Organisierungsgrad ist gering.
Die Interessen der Haushalte, die Dienstboten beschäftigen, vertritt der ''Verband der privaten Arbeitgeber'' (''Fédération des particuliers employeurs de France)'' (Fepem) mit rund 68.000 Mitgliedern. Dieser ist die Nachfolgeorganisation der ''Familienunion der Hausherren und Hausherrinnen'' (''Union familiale des maîtres et maîtresses de maison)'' (UFMMM), die 1938 mit dem erklärten Ziel gegründet wurde, arbeitsrechtliche Neuerungen der und die ohne soziale Absicherung geleistete Arbeit über Internetplattformen wie Shiva, Yoopies oder Wecasa.
Hausmädchen-Schule
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde mehrfach der Gedanke erörtert, eine Lehrzeit im Haushalt einzuführen, um so Ausbildungsprobleme zu beheben. Von Hausfrauen, Frauenvereinen und auch von kirchlicher Seite wurde eine praktische Lehrzeit befürwortet, während sie die Fortbildungsschulen nur als Ergänzung dazu ansahen. In München vermittelte die Kommission für 14- bis 15-jährige Mädchen eine zweijährige Lehrzeit im Haushalt, die wegen des zeitlich geregelten Vertragsabschlusses den Hausfrauen entgegenkam und sie vor raschem Stellenwechsel ihrer Dienstboten bewahrte. Diese Einrichtungen fanden bei den Mädchen wenig Widerhall. Die Schule des Fröbel-Oberlin-Vereins bildete Kinderfräulein, Jungfern und Hausmädchen aus. Die Kurse für und dauerten drei und für Hausmädchen zweieinhalb Monate und kosteten 1898 zwischen 25 und 30 Mark. Der Lehrplan sah für die Ausbildung von Hausmädchen Anstands- und Höflichkeitslehre, Aneignung guter , Servieren und Tischdecken, Frisieren, , Schneidern, sowie Lampenputzen vor. Frauen- und Dienstbotenvereine boten gleichfalls entsprechende Kurse an, die unentgeltlich waren.
Eine mit zweijähriger Ausbildung befand sich beispielsweise in dem heute denkmalgeschützten Gebäude Waldstraße 32 im sächsischen Radebeul-Oberlößnitz.
Bekannte Dienstboten (chronologisch)
Für männliche Berufsausüber siehe den Artikel .
- (1820?1890), die Haushälterin von und
- (1895?1989), in ihrer Jugend Dienstmädchen im Baskenland
Dienstboten in der Popkultur
- Die britische Fernsehserie ''er Familie Bellamy und ihrer Dienstboten zwischen 1903 und 1930 geschildert.
- Die britische Fernsehserie '''' beleuchtet verschiedene Aspekte des Lebens von Dienstboten und ihrer Dienstherren um 1920.
Literatur
Deutschland, Österreich, Schweiz
- : ''Das Dienstmädchen.'' In: Ute Frevert, Heinz-Gerhard Haupt: ''Der Mensch des 19. Jahrhunderts.'' Campus, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-593-36024-1.
- Gotthardt Frühsorge (Hrsg.): ''Gesinde im 18. Jahrhundert.'' Meiner, Hamburg 1995, ISBN 3-7873-0915-2.
- Claudia Harrasser: ''Von Dienstboten und Landarbeitern. Eine Bibliographie zu (fast) vergessenen Berufen.'' Studien-Verlag, Innsbruck 1996, ISBN 3-7065-1147-9.
- Heidi Müller: ''Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten.'' Reimer, Berlin 1985, ISBN 3-496-01030-4.
- Dagmar Müller-Staats: ''Klagen über Dienstboten. Eine Untersuchung über Dienstboten und ihre Herrschaften.'' Insel, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-458-32383-X.
Frankreich und Frankophonie
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- Jacqueline Martin-Huan: ''La Longue Marche des domestiques en France, du XIXe siècle à nos jours''. Opéra Éditions, Haute-Goulaine 1997, ISBN 978-2-908-06865-8.
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Spanien und Hispanophonie
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- David M. Katzman: ''Seven Days a Week. Women and Domestic Service in Industrializing America''. Oxford University Press, Oxford 1978, ISBN 978-0-195-02368-8.
- Premilla Nadasen: ''Household Workers Unite. The Untold Story of African American Women Who Built a Movement''. Beacon Press, Boston 2015, ISBN 978-080701450-9.
- Phyllis Palmer: ''Domesticity and Dirt. Housewives and Domestic Servants in the United States, 1920?1945''. Temple University Press, Philadelphia 1989, ISBN 978-0-877-22901-8.
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- Shireen Adam Ally: ''From Servants to Workers. South African Domestic Workers and the Democratic State''. Cornell University Press, Cornell 2010, ISBN 978-0-801-45703-6.
Zeitdokumente
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Weblinks
- (PDF) Text des Übereinkommens 189 der Internationalen Arbeitskonferenz
- (PDF; 2,5 MB)
- (englisch)
Einzelnachweise
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